Liebe Sportler, liebe Kunden,
ab dem 20.04.2020 ist es wieder erlaubt u. erwünscht, Outdoor Sport & Fitness mit einer Person die nicht aus dem eigenen Hausstand ist, zu betreiben.
,,Einen weiteren Schwerpunkt der Fragen bildet die Auslegung von § 5 Abs. 3 Ziff. 7 der 2. BayIfSMV. Dort wird als ein triftiger Grund, der das Verlassen der Wohnung erlaubt, angegeben: „Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung (…).“ Verschiedentlich wurde gerätselt, wie viele Personen den Jogger oder die Joggerin begleiten dürfen, wenn eine Person mitläuft, die nicht zum Jogger-Hausstand gehört. Läuft der Jogger ausschließlich mit Personen seines Hausstandes, also z.B. der Partnerin und den drei Kindern, dürfen alle zusammen laufen. Wird der Jogger jedoch durch eine seinem Hausstand ferne Person, etwa den Nachbarn, begleitet, dürfen der Partner und die Kinder nicht unmittelbar mitlaufen. Diese Differenzierung macht unter epidemiologischen Gesichtspunkten Sinn. Für die ohnehin in einem Hausstand zusammenlebenden Familienmitglieder steigert sich das Infektionsrisiko durch das gemeinsame Joggen nicht. Anders jedoch, wenn der Nachbar ins Spiel kommt. Ist dieser infektiös, könnte er in unserem Beispiel im ungünstigsten Fall fünf Personen anstecken. Deshalb hat man – unter Inkaufnahme eines erhöhten Risikos, eine Person anzustecken – die bisherige Regelung, wonach der fremde Nachbar nicht mitlaufen durfte, nunmehr gelockert.“
Auch wenn sich im praktischen Vollzug sicherlich noch viele Abgrenzungsfragen ergeben werden, denn jeder Betroffene möchte sich verständlicherweise von den Lockerungen möglichst sofort und möglichst umfassend erfasst sehen, bin ich froh, dass wir ein gutes Stück vorangekommen sind, auf dem allem Anschein nach noch langen Weg bis zur altbekannten Normalität.
Dass wir trotz wesentlich schwierigerer, von Hotspots geprägter Ausgangslage auch im Ländervergleich gut dastehen, hat ganz sicher entscheidend mit dem nachdrücklichen und stringenten Verwaltungsvollzug zu tun. Dieser wiederum ist entscheidend verknüpft mit der Wirkmacht der flächendeckend präsenten Strukturen der Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) und den unter den Bedingungen des ausgerufenen Katastrophenfalles besseren Möglichkeiten durchzugreifen, wo immer dies nötig ist. Dies ist aus meiner Sicht eine sehr positive Bilanz nach einem Monat Katastrophenfall Corona-Pandemie.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung
Ihr Stadtsport München Team.